Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem/Angaben zur Anmeldung

Um unnötige Bußgelder und sonstige Unannehmlichkeiten zu sparen, wird die Einhaltung der EKÁER – Formvorschriften empfohlen.
Wir benötigen also folgende Angaben für eine ordnungsgemäße EKÁER – Registrierung:
• Allgemeine Angaben:
o insb. interne Bestellnummer (falls vorhanden)
• Folgende Daten ALLER an der Fracht Beteiligten (Absender / Empfänger / Beladung)
o Name:
o USt ID-Nummer:
o Adresse:
• Warenliste:
o Zolltarifnummern (passende Zolltarifnummer heraussuchen)
o Bruttogewicht in kg
o Wert in HUF (den Wechselkurs finden Sie hier)
Spätestens bis zur Abfahrt (bzw. spätestens bis zum Grenzübertritt nach Ungarn) müssen die Kennzeichen der Zugmaschine ggf. Anhängers (mit Länderkennzeichen) registriert werden.
Der Warentransport ist formal erst erfolgreich abgeschlossen mit der Rückbestätigung über die Auslieferung der Waren (tatsächliches Datum). Der Erhalt wird dann ebenfalls registriert.
Es wird grundsätzlich nur dann eine EKAÉR Nummer benötigt, wenn die Fracht über 2.500 kg oder der Wert über 2 Mio. H UF (z.Zt. 6.300 EUR) ist, und die Waren darüber hinaus mit einem mautpflichtigem LKW befördert wird (über 3,5 Tonnen).
Januar 2015; Pannonia Consulting Kft., Budapest