Frist für die Abgabe der Liste über die „angemeldeten Forderungen“ der Gläubiger

Widmen wir uns der Liquidation. Im Rahmen der Liquidation einer Gesellschaft können die Gläubiger ihre Forderungsansprüche anmelden und innerhalb einer bestimmten Frist ist beim Firmengericht eine Gläubigerliste einzureichen. Die Fristen hierfür (gemäß § 106 Ctv.) werden wie folgt berechnet.

Beispiel:

Annahme: Beschluss des Handelsgerichtes über den Beginn der freiwilligen Liquidation: 13.02.2014

Anmeldung der Forderungsansprüche (Frist: 13.02. + 40 Tage: 25.03.2014)

Erstellung einer Gläubigerliste (Frist: 25.03.2014 + 15 Tage: 09.4.2014)

Einreichung der Gläubigerliste beim Firmengericht  (Frist: 09.04.2014 + 15 Tage: 24.4.2014)

März 2014; Pannonia Consulting Kft., Budapest