Nutzung eines privaten Pkw´s für Unternehmenszwecke

 

Hier wollen wir die Thematik der „Nutzung eines privaten Pkw´s für Unternehmenszwecke“ behandeln.

Einen festen Betrag für das sogenannte Kilometergeld gibt es nicht. Das Finanzamt veröffentlicht jeden Monat die durchschnittlichen „angemessenen“ Kraftstoffkosten. Diese Normen sind zum Zwecke einer einheitlichen Abrechnung zu verwenden (ein von der Normvorgabe abweichender Betrag bzw. die tatsächlichen Kosten können im Hinblick auf eine steuerlich vorteilhafte Abrechnung NICHT angesetzt werden).

Des Weiteren gibt es eine Verordnung, die festlegt, wie hoch der Verbrauch sein darf. So z.B. beträgt der Normverbrauch für Benziner mit einem Hubraum zwischen 1501-2000 cm³ = 9,5 Liter/km, eines Diesels (mit gleichem Hubraum) = 6,7 Liter/km. Darüber hinaus kann ein Betrag von 9 HUF je Kilometer für den Verschleiß des Fahrzeugs angesetzt werden (Abschreibung, Reparaturkosten, usw.).

Mit diesen Vorgaben kann dann der max. abrechenbare Betrag ermittelt werden.

Beispiel:

Benziner (Hubraum: 1998 cm3), März 2014, 250 km:

407 Ft/l (lt. FA) x 9,5 l/km = 42,84 Ft/km x 250 km = 10.710 Ft + 2.250 (250 km x 9 Ft/km) = 12.960 HUF

März 2014; Pannonia Consulting Kft., Budapest